Wettkampfreglement Rheinfelder Stadtlauf

Beim Rheinfelder Stadtlauf hat folgendes Regelwerk für jeden Teilnehmer Gültigkeit:

Organisator
Der Rheinfelder Stadtlauf wird durch das IG Rheinfelden Stadtlauf organisiert.

Kategorien
Der Stadtlauf wird entsprechend der offiziellen Ausschreibung (Flyer und Website) durchgeführt. Für den Hauptlauf gibt es eine Zeitlimite. Der letzte Läufer oder Läuferin muss bis 11:30 Uhr im Ziel einlaufen.

Streckendienst
Die Weisungen des Streckendienstes sind strikt zu befolgen. Private Begleitung der Laufenden mit Fahrrädern oder ähnliches sind nicht gestattet. Inline-Skates, Trottinetts, Kinderwagen, Baby-Jogger und andere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Abkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet. Disqualifikationen werden durch das Organisationskomitee des Rheinfelder Stadtlaufes entschieden.

Sanitätsdienst
Es wird ein Samariterverein mit genügend Personen vor Ort sein. Die „Basis“ befindet sich im Hugenfeldschulhaus. Die Sanität wird auch mobil unterwegs sein.

Vorbereitung und Sportärztliche Untersuchung
Die Laufenden nehmen unter eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko am Rheinfelder Stadtlauf teil. Der Organisator übernimmt bei Unfällen oder Krankheiten keine Verantwortung. Eine gezielte und gründliche Vorbereitung für die Teilnahme am Stadtlauf wird empfohlen. Zudem empfiehlt er jedem Teilnehmer, sich gründlich auf diesen Lauf vorzubereiten.
Jenen, die eine Woche vor dem Wettkampf Fieber oder eine ähnliche Erkrankung hatten, wird die Teilnahme am Rennen abgeraten.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online unter www.rheinfelden-stadtlauf.ch oder bei www.yourtiming.ch. Nachmeldungen sind vor Ort gegen einen kleinen Aufpreis bis 30 Minuten vor dem Start möglich.

Siegerehrungen
Diese werden unmittelbar nach dem jeweiligen Lauf beim Start-& Zielgelände durchgeführt.

Auszeichnungen
Die Ersten erhalten tolle Naturalpreise.

Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Unfälle, Schadenfälle und Diebstahl ab.

Startliste
Die Startliste ist unter www.rheinfelden-stadtlauf.ch und bei www.yourtiming.ch abrufbar.

Rangliste und Resultate
Sind im Internet ab Sonntagabend unter www.rheinfelden-stadtlauf.ch und bei www.yourtiming.ch abrufbar.
Jede/r Teilnehmende muss vor dem Lauf ihre/seine Startnummer bei der Startnummer-Ausgabe abholen. Diese ist sichtbar vorne (Brust-/Bauchbereich) zu befestigen. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Signal der Zeitmessung empfangen und eine korrekte Rangliste erstellt werden kann. Wer das Rennen ohne Startnummer absolviert oder diese beim Lauf verliert, kann nicht klassiert werden (aus oben genanntem Grund).

Rückerstattungen
Bei nicht Teilnahme am Rheinfelder Stadtlauf kann das Startgeld nicht zurückerstattet werden.
Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes.

Begleitvelos
Jeder Lauf hat ein Velo an der Spitze des Feldes. Dies dient als Wegweisung für die Schnellsten im Feld – nebst der ausgeschilderten Strecke.
Am Ende des Feldes fährt ebenso ein Fahrrad mit. Es dient der Kontrolle der ankommenden Läufer/-innen und der Sicherheit, damit rechtzeitig Probleme von Teilnehmenden auf der Strecke erkannt werden und unmittelbar interveniert werden kann.

Doping und unerlaubte Mittel
Am Rheinfelder Stadtlauf gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Die Läufer und Läuferinnen unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.

Datenschutzbestimmungen
Mit der Teilnahme am Stadtlauf wird der Verwendung von Foto-/Videomaterial zugestimmt sowie für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und Dritten. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und ihres Jahrgangs auf offiziellen Start- und Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder Dritten zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme.

Personendaten bei der Anmeldung
Wer mit der Anmeldung Personendaten preis gibt, willigt ein, dass der Veranstalter diese zu Marketingzwecken bearbeiten und Dritten weitergeben darf (z. B. für das Zusenden von Prospekten). Als Dritte gelten Partner und Sponsoren. Der Veranstalter verpflichtet sich, Personendaten in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz zu bearbeiten. Personenbezogene Daten können von den berechtigten Personen eingesehen werden. Diese können verlangen, dass sie berichtigt oder entfernt werden, soweit dies nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. im Zusammenhang mit Aufbewahrungsvorschriften über die Buchführung) unzulässig ist. Wer mit der Weitergabe der Daten nicht einverstanden ist, teilt dies spätestens 14 Tage vor dem Anlass per Mail an mail@rheinfelden-stadtlauf.ch mit.

Weiter gelten die Datenschutzbestimmungen unseres Daten-Verarbeiters
yourtiming:

www.yourtiming/datenschutzerklaerung/

Das Wettkampfreglement kann hier heruntergeladen werden.